Organisatorische Hinweise

Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr

Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr. Das Schulgelände ist ab 7.00 Uhr geöffnet, die Türen ins Schulhaus öffnen um 7.45 Uhr.

Bitte sorgen Sie als Eltern dafür, dass Ihr Kind pünktlich im Schulhaus ist

Sinnvoll ist es, für Sprechstunden vorab Termine mit den Lehrkräften über das Mitteilungsheft zu vereinbaren. In besonderen Fällen lässt sich sicherlich auch außerhalb der Sprechzeiten ein Gesprächstermin vereinbaren.

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg und weisen Sie Ihr Kind auf mögliche Gefahren hin. Es soll Ihnen oder der Klassenlehrkraft auch sofort mitteilen, wenn es von fremden Personen angesprochen wird.

Beurlaubung vom Unterricht (§ 30 der Grundschulordnung)

Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dieser Antrag auf Beurlaubung muss spätestens drei Tage vor der Abwesenheit gestellt werden. Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden!

Nutzungsverbot von Handys und digitalen Speichermedien

Auf dem gesamten Schulgelände müssen Handys und sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player) ausgeschaltet sein (BayEUG, Art. 56 Abs.5) und in der Schultasche verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände vorübergehend einbehalten.

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